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   BGH, 16.06.1992 - 1 StR 265/92   

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https://dejure.org/1992,10780
BGH, 16.06.1992 - 1 StR 265/92 (https://dejure.org/1992,10780)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1992 - 1 StR 265/92 (https://dejure.org/1992,10780)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - 1 StR 265/92 (https://dejure.org/1992,10780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Urteilsdarstellung eines Freispruchs aus tatsächlichen Gründen - Verstoß gegen die Denkgesetze bei der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - 1 StR 265/92
    Die Begründung muß so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5), d.h. ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 1988 - 1 StR 435/88).
  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 435/88
    Auszug aus BGH, 16.06.1992 - 1 StR 265/92
    Die Begründung muß so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5), d.h. ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 1988 - 1 StR 435/88).
  • BGH, 26.01.1993 - 1 StR 735/92

    Darlegungspflicht des Tatrichters von Tatsachen die zum Freispruch aus

    Die Begründung muß dabei so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, d.h. ob er den festgestellten Sachverhalt erschöpfend gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1992 - 1 StR 265/92 -, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 StR 331/91 -, jeweils m.w.Nachw.).
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